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Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach der Regelung des § 50d Abs. 8 EStG nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Regelung des § 50d Abs. 8 EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.