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Auslandsreise einer Lehrerin
Nimmt eine Deutsch- und Geschichtslehrerin, die auch Fachbetreuerin für Geschichte ist, an einer von der Bundeszentrale für politische Bildung organisierten Reise mit nicht homogenem Teilnehmerkreis nach Israel teil, sind die Reiseaufwendungen nicht als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften abziehbar, wenn die Fahrt in nicht unerheblichen Maß der Verfolgung privater Interessen dient, weil das Reiseprogramm durchsetzt ist mit touristisch attraktiven Zielen.