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Rückforderung der Zulage
Die Festsetzung einer Steuer oder Investitionszulage unter Vorbehalt der Nachprüfung verhindert das Entstehen eines für die Bindung nach Treu und Glauben notwendigen Vertrauenstatbestands. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn das Finanzamt eine bindende Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.