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Vermietung besonders aufwändig gestalteter oder ausgestatteter Wohnungen
Die OFD München differenziert bei der Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht systematisch nach folgenden Kriterien: (1) Miete beträgt weniger als 50 bzw. 56 v. H. der Marktmiete, (2) Miete liegt zwischen 56 und 75 v. H. der Marktmiete, (3) Miete beträgt mindestens 75 v. H. der Marktmiete, (4) Kriterien für eine aufwendig gestaltete/ausgestattete Wohnung und (5) Ergänzender Hinweis, wenn keines der vorgenannten Kriterien vorliegt.