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Stipendium mit Steuerausgleichskomponente
Ein aus einem mittleren Bruttoeinkommen der Besoldungsgruppe C 2 abgeleitetes, aus einem Grundbetrag von 6 700 DM monatlich sowie einem Sachkostenzuschuss von 200 DM monatlich bestehendes Stipendium, das auch einen Ausgleich für eine mögliche Besteuerung des Stipendiums enthält, ist zumindest hinsichtlich des für eine potenzielle Besteuerung vorgesehenen Teils nicht ausschließlich zur Deckung des Lebensbedarfs und der Forschungsaufgabe des Stipendiaten bestimmt. Es fällt daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG und ist in voller Höhe steuerpflichtig.