Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzgängerbesteuerung: niederländische Zusatzleistungen
Eine Anrechnung von Leistungen des niederländischen TOG 2000 für behinderte Kinder, die im Elternhaus leben, auf das deutsche Teilkindergeld kommt weder nach den Bestimmungen der EG-VO 1408/71 noch nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in Betracht. Das niederländische TOG 2000 gewährt Leistungen, die nicht das Kinderexistenzminimum, sondern einen speziellen Sonderbedarf abdecken sollen.