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Sozialrecht | Pflegegeld/Kindergeld als anrechenbares Einkommen beim Arbeitslosengeld II
Das SG Aurich hebt in seinem Beschl. v. - S 25 AS 6/05 ER (JAmt 2005 S. 194) hervor, dass bei der Bedarfsbewertung nach dem SGB II weder das Pflegegeld gem. § 39 SGB VIII bei der Pflegeperson als Einkommen angerechnet werden dürfe noch das Kindergeld für ein volljähriges Kind, sofern der Kindergeldberechtigte dieses dem Kind zu dessen tatsächlicher Verfügung weitergibt.