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Bilanzierung | Behandlung von Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien
Mit Schreiben v. - IV B 2 - S 2137 - 35/05 nimmt das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für Stilllegung, Nachsorge und Rekultivierung von Deponien Stellung. Für die Beurteilung sind die Errichtungs- und Ablagerungsphase einerseits und die Stilllegungs- und Nachsorgephase andererseits zu unterscheiden. Beim Übergang zur Stilllegungsphase ändert der Deponiebetrieb seinen Zweck. Soweit Aufwendungen in der Errichtungs- und Ablagerungsphase anfallen, dienen sie vorrangig der Abfallablagerung und sind nach den allgemeinen Grundsätzen zu aktivieren, wenn sie Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter sind. Soweit Aufwendungen in der Stilllegungs- und Nachsorgephase anfallen, dienen sie vorrangig der umweltgerechten Wiederherstellung des Grundstücks. Durch dies...