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Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG in Organschaftsfällen
Nach dem NWB RAAAB-57677 löst bei bereits bestehender gesellschaftsrechtlicher Beteiligung (finanzielle Eingliederung) eine nachfolgende wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung, die ohne weitere Anteilsübertragung zur Begründung der Organschaft und gleichzeitig zur Anteilsvereinigung im neu gegründeten Organkreis führt, nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 i. V. mit § 1 Abs. 4 GrEStG aus. Die Steuerpflicht ist jedoch dann zu bejahen, wenn zwischen dem Eintritt der finanziellen Voraussetzungen für eine Organschaft (Anteilserwerb) und der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung, ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang i. S. eines vorgefassten Gesamtplans besteht.