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Einkommensteuer; | Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft
Unterhält der Kommanditist einer GmbH und Co. KG einen eigenen Betrieb und wird er in diesem Zusammenhang ausschließlich für die KG tätig, so ist das BV seines eigenen Betriebs über § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG der KG zuzurechnen. Die dem Kommanditisten von der Gesellschaft gewährten Vergütungen sind Sonderbetriebseinnahmen, die bei ihm angefallenen BA Sonder-BA, und das BV stellt Sonder-BV des Kommanditisten dar. Das Tatbestandsmerkmal ,,Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft'' in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist demgemäß weit auszulegen. Es umfaßt nicht nur Leistungen des Gesellschafters, sondern auch Lieferungen des Gesellschafters an die Gesellschaft ().