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Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die Mautentrichtung
Das Bundesamt für Güterverkehr ist zuständige Bußgeldbehörde für die Ahndung von Verstößen gegen das Autobahnmautgesetz (ABMG). Ab dem erhöhen sich die Regelgeldbußen für einen Verstoß gegen die Nicht- oder nicht ausreichende Mautentrichtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 ABMG wie folgt:
Maut-Bußgelder
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Verstoß gegen die Nicht- oder nicht ausreichende
Mautentrichtung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ABMG | Regelgeldbuße
(bisher) | Regelgeldbuße (ab
) | ||
Fahrer | Fahrlässigkeit | 75 € | Fahrlässigkeit | 100 € |
Vorsatz | 150 € | Vorsatz | 200 € | |
Unternehmer, Halter und die Person, die über den konkreten
Fahrzeugeinsatz entscheidet | Fahrlässigkeit | 150 € | Fahrlässigkeit | 200 € |
Vorsatz | 300 € | Vorsatz | 400 € |
Die Regelgeldbußen gelten jedoch nur für erstmalige Verstöße von durchschnittlicher Bedeutung, bei denen von einem mittleren Maß an Pflichtwidrigkeit (Vorwerfbarkeit) auszugehen ist. Daher kann insbesondere in Wiederholungsfällen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20 000 € festgesetzt werden.