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NWB Nr. 32 vom Seite 2686

Einführung des IT-Verfahrens TIGER voraussichtlich zum 15. 8. 2005

Die Bundeszollverwaltung führt vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung des Hauptpersonalrats ab ein computergestütztes Verfahren zur zentralen Berechnung, Erhebung und Entlastung der Steuern auf Kaffee, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse ein (sog. IT-Verfahren TIGER). Voraussichtlich ab wird das Verfahren auf die Branntweinsteuer ausgedehnt (ohne Steuern auf Abfindungsbranntwein). Die neuen Vordrucke im Bereich Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer können schon jetzt online ausgefüllt, heruntergeladen und nach dem Ausdrucken versendet werden. Die Vordrucke für den Bereich Kaffeesteuer stehen bereits seit längerem im Internet zur Verfügung. Die Hauptzollämter erfassen voraussichtlich ab erstmals die Steueranmeldungen für den Monat Juli 2005 im IT-Verfahren TIGER. Für weitere Einzelheiten www.zoll-d.de/a0_aktuelles/vst_tiger/index.html.

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