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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf dem Prüfstand
Seit dem ist am BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke. Sie sind der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und berufen sich auf den 1995 ergangenen Vermögensteuerbeschluss. Dort hatte das BVerfG die Vermögensteuer als verfassungswidrig verworfen und sich grundsätzlich zur Zulässigkeit so genannter „Sollertragsteuern” geäußert.
Steuerpflichtige, die einen Grundsteuerbescheid für ihr selbstbewohntes Hausgrundstück erhalten, sollten unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nur auf diese Weise bleibt die Möglichkeit erhalten, von einem positiven Ausgang der Verfassungsbeschwerde zu profitieren.
Rechtsanwalt Steuerberater Jan Weber, Heidelberg