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Einkommensteuer; | Werbungskosten-Pauschalierung bei Vermietung und Verpachtung (§ 9a EStG 1997)
Bei der Pauschalierung von WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können neben dem Pauschbetrag von 42 DM pro qm Wohnfläche nicht nur die Schuldzinsen im engeren Sinne, sondern - entgegen dem (BStBl 1997 I S. 895, Tz. 3 Satz 4) - auch die Nebenkosten der Geldbeschaffung (u. a. Notarkosten für die Grundschuldbestellung) als WK abgezogen werden (; Rev. eingelegt).