Schätzungsbefugnis bei Einlagen ohne Herkunftsnachweis
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Gewerbesteuermessbescheid 1990, 1992
Verlustfeststellung 1990
Leitsatz
1. Gehaltszahlungen an den Ehegatten aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können nur bei einem Nachweis der tatsächlichen
Zahlung als Betriebsausgaben abgezogen werden.
2. Anders als bei Einzahlungen auf ein privates Konto besteht bei Einzahlungen auf ein betriebliches Konto eine erhöhte Mitwirkungspflicht
zur Sachaufklärung hinsichtlich der Herkunft der verbuchten Guthaben. Lässt sich die Herkunft von Einlagen ins Betriebsvermögen
nicht aufklären, so kann angenommen werden, dass mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung standen, als erklärt
sind.
Fundstelle(n): FAAAB-57736
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 30.06.2005 - 1 K 40/01
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