Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Außenprüfung
Leitsatz
Verzichtet der Steuerpflichtige darauf, private und betriebliche Geschäftsvorfälle über getrennte Konten abzuwickeln, so handelt
es sich auch bei dem vorwiegend für private Zwecke eingerichteten Konto um ein betriebliches Konto. Die Kontoauszüge und die
die Kontenbewegungen betreffenden Belege wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen unterliegen damit auch der Aufbewahrungspflicht
nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO. Das Finanzamt kann mithin im Rahmen einer Außenprüfung auch die Vorlage dieser Kontounterlagen
verlangen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 32/2005 S. 2689 BAAAB-57733
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 30.06.2005 - 1 K 141/01
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