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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 V 429/04

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 2, GKG § 3 Abs. 1, GKG § 34 Abs. 1, RVG § 23 Abs. 1, RVG § 32 Abs. 2, EStG § 48b Abs. 1

Streitwert bei im Wege der einstweiligen Anordnung erstrittener Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei Bauleistungen

einstweiliger Anordnung

Leitsatz

Wird das FA im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 EStG befristet zu erteilen, ist als Streitwert der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG von 5000 EUR anzusetzen (gegen , EFG 2004, 61; gegen , nv).

Fundstelle(n):
RAAAB-57732

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FG des Saarlandes, Beschluss v. 10.06.2005 - 2 V 429/04

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