Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine Steuerberatungs-GmbH beteiligt ist, trotz Zweifeln an
der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG
Gewerbesteuermessbetrag 1995 bis 1999
Leitsatz
1. Es erscheint zweifelhaft, ob sich Kapitalgesellschaften von natürlichen Personen und Personengesellschaften so wesentlich
unterscheiden, dass ihre Behandlung als Gewerbebetrieb allein aufgrund der Rechtsform und ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit
im Einzelnen sachlich gerechtfertigt ist, und ob deswegen § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG als verfassungsgemäß angesehen werden kann.
2. Bei unterstellter Verfassungswidrigkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG könnte die Wiederherstellung eines verfassungsgemäßen
Zustands nicht durch Aufhebung des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG, sondern nur durch eine Heranziehung aller Betriebe zur Gewerbesteuer
erreicht werden, die nach der geltenden Rechtslage nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Einer GbR, an der neben Rechtsanwälten
auch eine Steuerberatungs-GmbH beteiligt ist, steht vor diesem Hintergrund kein Anspruch nach Art. 3 Abs. 1 GG zu, wie ein
Freiberufler, der seine Tätigkeit nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft ausübt, von der Gewerbesteuer befreit zu
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1410 Nr. 23 EFG 2005 S. 1373 Nr. 17 QAAAB-57728
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.04.2005 - 4 K 346/02
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