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Grundbuchrecht; | Eintragungsfähigkeit einer ,,zumutbaren'' Pflegeverpflichtung
Die Anforderungen, die an die Bestimmbarkeit des Inhalts von Pflegeleistungen, die durch eine Reallast (§ 1105 BGB) gesichert werden sollen, dürfen nicht überspannt werden. Wird eine Pflegeverpflichtung mit der Einschränkung übernommen, daß diese nur insoweit bestehen soll, als die Pflege für den Übernehmer ,,zumutbar'' ist, erfordert es der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz nicht, daß in der Eintragungsbewilligung Umstände angegeben werden, die für die Zumutbarkeit maßgebend sein sollen (OLG Stuttgart, Vorlagebeschl. v. - 8 W 427/94, DNotZ 1995, 317; wegen der abweichenden Auffassung des BayObLG, DNotZ 1994, 180, hat das OLG Stuttgart die weitere Beschwerde gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH vorgelegt).