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BBK Nr. 15 vom Seite 721 Fach 20 Seite 2064

Die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach HGB oder IFRS?

Ein Prüfschema

von Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum

Aufgrund der IAS-Verordnung aus dem Jahre 2002 musste der deutsche Gesetzgeber die Regelungen zur Konzernrechnungslegung in Deutschland ab 2005 neu ordnen. Mit der Einfügung des neuen § 315a HGB durch das Bilanzrechtsreformgesetz ist das nun geschehen. Der Beitrag stellt ein Prüfschema dar, das zeigt, welches Unternehmen Konzernabschlüsse aufstellen muss und ob dabei die Regelungen des HGB oder der IFRS maßgeblich sind.

I. Übersicht

Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom ist der rechtliche Rahmen für die HGB- und IFRS-Anwendung im Konzernabschluss in Deutschland neu geordnet worden. Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen, andere können den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Doch wie genau ist bei der Prüfung von Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis vorzugehen? Wie ist die Pflicht zur IFRS-Rechnungslegung oder deren freiwillige Anwendung in das HGB integriert? Das auf S. 2064 abgebildete und nachfolgend erläuterte Prüfschema gibt kurz und prägnant die Antworten.

II. Prüfschema

1. Prüfungsschritt: Die Frage der Konzernrechnungslegungspflicht richtet sich nach wie vor nach HGB. Ausgangspunkt ist die insoweit unveränderte Feststellun...

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