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Fußball-WM und die Steuer
Vorschlag zur Pauschalbesteuerung der Aufwendungen für VIP-Logen
Seit einigen Monaten befassen sich die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit der steuerlichen Behandlung der so genannten VIP-Logen in den neu, für die Fußball-WM veredelten Stadien. Denn die Erwerber wenden mit den aufzuwendenden Kosten - meistens ein Pauschalbetrag – sowohl Kosten für eine Bewirtung, als auch für die Eintrittskarte und den Parkplatz als auch für die Werbung auf.
Wie sind diese Kosten steuerlich zu behandeln?
Scheinbar haben die Finanzminister der Länder nun einen Kompromiss gefunden, der zurzeit als Abstimmung durch den Bund läuft. Danach schlagen alle Bundesländer eine Pauschalbesteuerung vor, die eine erhebliche Veränderung zu den bisherigen Handhabungen darstellt.
Danach sollen die bisher aufwendigen Einzelnachweise für den Gesamtbetrag einer VIP-Loge ohne Einzelaufzeichnungen durch eine pauschale Abrechnung der Anteile für Werbung, Bewirtung und Geschenk vereinfacht und ermöglicht werden.
Pauschale Aufteilung der VIP-Logen-Rechnung
Dem Vernehmen nach sieht künftig die pauschale Aufteilung für eine VIP-Logen-Rechnung wie folgt aus:
40 v. H. Anteil für Werbung – in vollem Umfang als Betriebsausgabe abziehbar
30 v. H....