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FG Baden-Württemberg 09.03.1995 6 K 197/94

Abgabenordnung; | Zwangsgeld (§§ 329, 335 AO)

Wird nach der Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung zunächst das Zwangsgeld entrichtet und dann die Steuererklärung abgegeben, so kommt eine Erstattung des Zwangsgeldes nicht in Betracht (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. - 6 K 197/94).

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