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Krankenversicherung; | Mutterschaftsgeld und unbezahlter Urlaub
Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn die Arbeitnehmerin für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG mit ihrem Arbeitgeber einen unbezahlten Urlaub vereinbart hatte; die während dieser Fristen geltenden Beschäftigungsverbote haben in diesem Fall nicht zum Wegfall des Arbeitsentgeltanspruches geführt. Besteht aber bei Beginn der Beschäftigungsverbote kein Arbeitsentgeltanspruch, so kommt die Gewährung von Mutterschaftsgeld nicht in Betracht, weil diese Sozialleistung Lohnersatzfunktion hat ().