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FG Köln Urteil v. - 7 K 3186/04 EFG 2005 S. 1413 Nr. 18

Gesetze: AO § 42, EStG § 7g Abs 3

Bilanzen:

Konkretisierung der voraussichtlichen Investition bei Bildung der Ansparrücklage

Leitsatz

1) Bereits bei Bildung der Ansparrücklage nach § 7g EStG muss der Steuerpflichtige die voraussichtliche Investition so konkret und genau bezeichnen, dass im Falle der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der voraussichtlichen Investition entspricht.

2) Die Benennung eines genauen Investitionszeitpunkts ist hierbei nicht erforderlich. Dem anderslautenden ist nicht zu folgen.

3) Die wiederholte Rücklagenbildung, ohne tatsächliche Vornahme einer Investition, ist kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2005 S. 999
DB 2007 S. 4 Nr. 27
DStRE 2005 S. 1252 Nr. 21
EFG 2005 S. 1413 Nr. 18
KÖSDI 2005 S. 14848 Nr. 11
CAAAB-57267

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FG Köln, Urteil v. 01.06.2005 - 7 K 3186/04

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