Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 145VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 185VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 154VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 155VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 45
Einfuhrabgaben auf Goldarmreifen bei Einreise über einen Flughafen, grüner Ausgang
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer Abgabenbefreiung für Rückwaren und Reisemitbringsel (hier Goldarmreifen).
Zu den Voraussetzungen einer Abgabenbegünstigung in Anwendung des Verfahrens der passiven Veredelung, bei dem auch ein Austausch
der zum Zwecke der passiven Veredelung ausgeführten Ware im Drittland (mit der Konsequenz zulässig ist, dass die eingeführte
Ware nicht die nämliche ist) in Betracht kommt.
Fundstelle(n): VAAAB-57239
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.04.2005 - IV 216/04
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