Die Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger einen Wohnsitz im Inland hat liegt auf tatsächlichem Gebiet und muss ggf. auf Grund
von Indizien erfolgen
Leitsatz
Was "Wohnsitz" im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG ist, bestimmt sich nach § 8 AO. Danach kommt es darauf an, ob die betroffene Person
im Inland eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen
wird.
In welchem zeitlichen Umfang die Wohnung in den Streitjahren genutzt wird, ist unerheblich.
Die Beurteilung der Umstände des "Innehabens" einer Wohnung liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet. Dabei können alle Umstände
des Einzelfalles herangezogen werden, die nach der Lebenserfahrung den Schluss erlauben, dass der betreffende Steuerpflichtige
die Wohnung beibehält, um sie als solche zu nutzen.
Die Annahme der Beibehaltung eines bestehenden Wohnsitzes unterliegt weniger strengen Anforderungen als die Begründung eines
Zweitwohnsitzes im Inland nach Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWBDirekt 2005 S. 4 Nr. 31 OAAAB-57224
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.04.2005 - I 94/02
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