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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 49/05

Gesetze: AO 1977 § 251, AO 1977 § 256

Bei rechtswidriger Vollstreckung Aufhebung der Pfändung

Leitsatz

Bei unterbliebener Bekanntgabe des Verwaltungsaktes ist die Vollstrekkung rechtswidrig und die gepfändeten Sachen sind wieder herauszugeben.

Fundstelle(n):
TAAAB-57218

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 28.04.2005 - IV 49/05

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