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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2189/03

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 32 Abs. 6 Satz 1, EStG § 33

Zur Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten

Leitsatz

Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000, nach der kein Recht auf steuerliche Anerkennung aller im Einzelfall entstandenen erwerbsbedingten Betreuungskosten eines Kindes besteht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 952 Nr. 16
QAAAB-57206

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.05.2005 - 1 K 2189/03

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