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Außensteuerrecht | Pauschalbesteuerung der Zwischengewinne aus ausländischen Investmentfonds EU-rechtswidrig
Die in § 18 Abs. 2 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 3 Satz 4 AuslInvestmG geregelte Besteuerung von Zwischengewinnen aus ausländischen Investmentfonds steht im Widerspruch zu Art. 56 EG-Vertrag (). • Hinweis: Im Streitfall wurde nach dem im Streitjahr 1998 geltenden § 18 Abs. 3 Satz 4 AuslInvestmG ein Zwischengewinn von 20 v. H. des Rücknahmepreises (Veräußerungsentgelt) von österreichischen Fondsanteilen angesetzt. Der Investmentfonds wurde somit als sog. schwarzer Fonds behandelt, der, weil die Besteuerungsgrundlagen nicht in der vorgeschriebenen Form nachgewiesen wurden und kein inländischer Vertreter bestellt war, einer Pauschalbesteuerung unterlag. Für Erträge aus entsprechenden inländischen Investmentanteilen galt diese Regelung nicht. Das FG...BStBl I 2004, S. 1158