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Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen wird verlängert. Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem enden. Soweit neue Erkenntnisse Anlass geben, das Pauschalverfahren zu ändern, wird das BMF-Schreiben entsprechend angepasst.