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Außenprüfung zur Feststellung eines Gewerbebetriebs
Eine Außenprüfung ist zulässig u. a. bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Die Außenprüfung kann auch durchgeführt werden, wenn geprüft werden soll, ob der Steuerpflichtige einen gewerblichen Betrieb unterhält. Die Vorschriften über die Außenprüfung können ihren Zweck, die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen umfassend zu ermitteln, nur dann vollständig erfüllen, wenn der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs erhebliche Sachverhalt Prüfungsgegenstand sein kann.