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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Umsätze aus ernährungsberatender Tätigkeit
Führt ein Diplom-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) Ernährungsberatungen durch, sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit ( NWB HAAAB-56960).