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Neuwagenkauf; | wesentlicher Mangel bei häufig auftretendem Fertigungsfehler
Bei einer bestimmten Drehzahl auftretende laute Motorengeräusche verlieren ihren Charakter als ,,wesentlicher Mangel'' i. S. des § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht dadurch, daß die beanstandete Motoreigenschaft vielfach in der Produktionsserie auftritt und wegen des Einbaus eines bestimmten Motortyps in verschiedene Bauserien anderer Fahrzeugherstellerfirmen und auch bei anderen Pkw-Typen auftreten kann. Vielmehr würde die Anerkennung der drehzahlabhängigen Motorgeräusche als serienbedingtes Geräusch - trotz der gegenteiligen Verkaufsanpreisung ,,kaum bemerkbare Wind- und Motorgeräusche'' - eine unangemessene Beschränkung der Gewährleistung dahin bedeuten, daß ein Hersteller für häufig auftretende Fertigungsfehler innerhalb einer Großserie keine Gewähr mehr zu leisten hätte (OLG Oldenburg, Urt. v. - 11 U 47/94, DAR ...