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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 210/01

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 3, AO 1977 § 42, EStG § 42d, LStDV § 2

Steuerliche Anerkennung der Anmietung von Arbeitsräumen durch den Arbeitgeber zwecks Überlassung an den Arbeitnehmer

Leitsatz

Entspricht der mit dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH abgeschlossene Mietvertrag über die Anmietung von zwei im Einfamilienhaus des Geschäftsführers belegenen Büroräumen, die der Erledigung von dessen nichtselbständiger Tätigkeit für die GmbH dienen, den in den BFH-Urteilen v. VI R 131/00 (BFH/NV 2002, 262) und vom VI R 145/99 (BFH/NV 2002, 1386) entwickelten und aufgezeigten Grundsätzen, sind die aufgrund dieses Vertrages von der GmbH geleisteten Zahlungen als Betriebsausgaben und nicht als Lohnzahlungen zu berücksichtigen, wenn der Vermieter die Einkünfte auch als solche aus Vermietung und Verpachtung der Besteuerung unterworfen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-56782

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.02.2003 - 12 K 210/01

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