Steuerliche Anerkennung der Anmietung von Arbeitsräumen
durch den Arbeitgeber zwecks Überlassung an den Arbeitnehmer
Leitsatz
Entspricht der mit dem
Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH abgeschlossene Mietvertrag
über die Anmietung von zwei im Einfamilienhaus des
Geschäftsführers belegenen Büroräumen, die der Erledigung
von dessen nichtselbständiger Tätigkeit für die GmbH dienen, den
in den BFH-Urteilen v. VI R 131/00 (BFH/NV 2002, 262) und vom
VI R 145/99 (BFH/NV 2002, 1386) entwickelten und aufgezeigten
Grundsätzen, sind die aufgrund dieses Vertrages von der GmbH geleisteten
Zahlungen als Betriebsausgaben und nicht als Lohnzahlungen zu
berücksichtigen, wenn der Vermieter die Einkünfte auch als solche aus
Vermietung und Verpachtung der Besteuerung unterworfen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAB-56782
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.02.2003 - 12 K 210/01
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