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Lohnsteuer; | Belegschaftsrabatt im Hotelgewerbe (§ 8 Abs. 3 EStG)
Für die steuerliche Behandlung der verbilligten Hotelübernachtung bei Mitarbeitern im Hotelgewerbe gilt gem. folgendes: (1) Nach dem gehört auch die Überlassung einer Wohnung zu den Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG. Der steuerpflichtige Vorteil aus einer verbilligten Hotelübernachtung ist deshalb nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn dem AN ein Zimmer im Hotel seines ArbG überlassen wird, das der ArbG nicht überwiegend für seine AN bereithält, und der Vorteil nicht nach § 40 EStG pauschal besteuert wird. (2) Der Bewertung des Vorteils aus der verbilligten Hotelübernachtung ist in diesen Fällen der Endpreis zugrunde zu legen. Das ist nach Abschn. 32 Abs. 2 LStR der Angebotspreis, der in dem nach § 5 Abs. 4 der Preisangabenverordnung im Zimmer anzubringenden Preisverzeichnis ausgewiesen is...