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Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheid
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass der Erlass eines Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheids für bestimmte Monate eines Kalenderjahrs nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil für vorausgegangene Monate desselben Jahrs ebenfalls ein solcher Bescheid ergangen war und dieser Bescheid nicht aufgehoben oder geändert werden kann.