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BFH 16.08.2005 IV B 198/04, NWB direkt 29/2005 S. 4
Finanzplandarlehen keine verlustausgleichsfähige Kapitaleinlage
Finanzplandarlehen sind nicht Bestandteil des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG. Dies gilt selbst dann, wenn die Gewährung des Darlehens auf einer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung beruht und es als funk-S. 5tionales Eigenkapital (sog. gesplittete Einlage) zu qualifizieren ist.