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NWB 29/2005 S. 234

Sozialversicherung | Beitragsrechtliche Behandlung von in Reisekosten umgewandeltem Arbeitsentgelt

Bei einer aus laufendem Arbeitsentgelt umgewandelten Reisekostenvergütung fehlt es für eine Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung nach der Arbeitsentgeltverordnung an der in § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geforderten Zusätzlichkeit; daran ändert auch die nach § 40 Abs. 2 EStG zulässige Pauschalversteuerung nichts. Die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG pauschal versteuerten Reisekostenvergütungen sind daher nicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ArEV vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt auszunehmen (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 17./).

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