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Wirtschaftsförderung | Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien v. 17. 6. 2005 im BAnz Nr. 120 v. 30. 6. 2005 S. 9910 bekannt gemacht, die ab dem 1. 7. 2005 gelten. Gefördert wird die Errichtung von Solarkollektoranlagen sowie Biomasseanlagen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, aber auch Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände und eingetragene Vereine. Anträge für Zuschüsse sind auf dem mit Originalunterschrift versehenen Vordruck an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Str. 29–35, 65760 Eschborn zu richten (Tel. 06196/908625).