Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Urheberrecht | GEMA-Gebührenpflicht bei Musikwiedergabe in Werkstatträumen
Das LG Frankfurt/M. stellt in seinem Urt. v. 26. 1. 2005 - 2-06 S 5/04 (GRUR-RR 2005, 180) fest, dass die durch den Betrieb eines Radiogeräts wiedergegebenen urheberrechtlich geschützten Musiktitel schon dann öffentlich zugänglich gemacht sind, wenn die Wiedergabe zwangsläufig in den Wahrnehmungsbereich von mehreren Personen gelangt, was auch von einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Werkstattraum eines Optikergeschäfts heraus erfolgen kann, der infolge seiner räumlichen Trennung vom Verkaufsraum eine Wahrnehmung der Radiomusik auch dort erlaubt. Ob dabei die Radiomusik für Dritte i. S. einer „Hintergrundberieselung” überhaupt wahrnehmbar bzw. identifizierbar sind, ist dabei ebenso unerheblich wie der Umstand, ob der Ladeninhaber die Wiedergabe an seine Kunden auch subjektiv bezweckt...