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Vermögensgesetz; | Rückübertragung des Privateigentums eines Kommanditisten
Ein im Grundbuch als Privateigentum eines Kommanditisten eingetragenes Grundstück, das nach dem Gesellschaftsvertrag durch die Gesellschaft genutzt werden konnte, ist auch dann im Wege der Einzelrestitution zurückzugeben, wenn das Unternehmen selbst Gegenstand eines Rückübertragungsanspruchs ist. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 2 VermG, wonach bei mehreren Ansprüchen auf Rückübertragung desselben Vermögenswerts derjenige als Berechtigter gilt, der von einer Maßnahme gem. § 1 VermG als erster betroffen war ().