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BAG 09.05.1995 9 AZR 185/94

Bildungsurlaub; | Vermittlung politischer oder beruflicher Kenntnisse

Ein Arbeitnehmer hat einen Freistellungsanspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW, wenn die Veranstaltung nach ihrem didaktischen Konzept insgesamt der politischen und/oder beruflichen Weiterbildung dient. Ist das didaktische Konzept einer Bildungsveranstaltung, wie es sich aus der Ablaufplanung ergibt, nicht auf die Vermittlung politischer und/oder beruflicher Kenntnisse gerichtet, sondern z. B. auf die Steigerung des persönlichen Wohlbefindens durch Fahrrad-Fitneßtraining (hier: Veranstaltung ,,Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs'') und durch gesunde Ernährung, so besteht kein Anspruch. Unerheblich ist es, wenn einzelne Lehreinheiten nebenbei Kenntnisse in der Gesundheitspolitik und in der Umweltpolitik vermitteln, die auch beruflich nützlich sein mögen (

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