Der Tausch einer wesentlichen Beteiligung gegen die Gewährung einer anderen Beteiligung stellt eine nach § 17 Abs. 1 EStG
steuerbare Veräußerung dar.
Da bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung weder eine Aktivierung noch eine Passivierung erfolgt,
ist aufgrund der Verweisungsvorschrift des § 20 Abs. 6 Satz 1 UmwStG der Begriff „Passivposten” mit negativen Anschaffungskosten
gleichzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1318 Nr. 16 WPg 2005 S. 1302 Nr. 23 VAAAB-56429
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2005 - 3 K 116/00
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