Umsatzzuschätzungen im Kfz-Handel bei schweren Mängeln in der Kassenbuchführung
Umsatzsteuer 1994
Leitsatz
Wird der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen in zweistelliger Millionenhöhe fast ausschließlich bar gezahlt und zudem nicht
zeitnah und nicht an Hand nachprüfbarer Grundaufzeichnungen festgehalten, lässt dies eine unredliche Abwicklung des Geschäftsverkehrs
vermuten und gegen Umsatzzuschätzungen und Vorsteuerkürzungen bestehen keine Bedenken.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2006 S. 391 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2006 S. 827 BAAAB-56427
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FG des Saarlandes, Urteil v. 24.05.2005 - 1 K 161/01
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