Übertragung einer GmbH-Beteiligung zwischen nahen Angehörigen für 0 DM
Veräußerungsverlust
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
1. Die Übertragung objektiv wertloser Kapitalgesellschaftsanteile auf einen nahen Angehörigen für 0 DM ist nicht wie unter
fremden Dritten üblich vereinbart und durchgeführt worden, wenn weder ein Vermögensstatus erstellt wurde, aus dem die exakte
Vermögenslage der GmbH zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung erkennbar wäre, noch Absprachen über verbleibende Risiken (z.B.
Steuernachzahlungen aus einer Betriebsprüfung die Vorjahre betreffend) und die verdeckten Werte der Gesellschaft, insbesondere
den Verlustvortrag, getroffen worden sind.
2. Bei einer solchen Anteilsübertragung handelt es sich um einen unentgeltlichen Vorgang. Es liegt kein Veräußerungsgeschäft
im Sinne des § 17 EStG vor, das beim Übertragenden zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Veräußerungsverlust führen könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 12/2005 S. 5 RAAAB-56426
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 24.05.2005 - 1 K 25/01
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