2. Für die Anwendbarkeit des 182 Abs. 3 AO 1977 kommt es nicht darauf an, ob dem FA die Rechtsnachfolge bekannt war oder ob
der Fehler auf ein Versehen der Behörde zurückzuführen ist.
3. Ein Richtigstellungsbescheid nach 182 Abs. 3 AO 1977 kann auch ergehen, wenn ein Ausgangsbescheid ursprünglich zutreffend
adressiert war und erst im Änderungsbescheid der verstorbene Gesellschafter wieder als Feststellungsbeteiligter benannt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1027 Nr. 16 EFG 2005 S. 1328 Nr. 17 XAAAB-56424
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