Für Investitionszulage maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten bei umfassenden Erhaltungsarbeiten an Mietwohngebäude
über mehrere Jahre
Investitionszulage 2001
Leitsatz
Grundsätzlich ist bei Erhaltungsarbeiten an einem Mietwohngebäude zur Bestimmung des für die Investitionszulage maßgeblichen
Beendigungszeitpunktes jede Maßnahme getrennt zu betrachten. Ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen ist investitionszulagenrechtlich
aber dann als einheitlicher Vorgang zu bewerten, wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht und die Einzelmaßnahmen
Gegenstand eines von vornherein gefassten Gesamtplans sind. Die Wertung als einheitliche Baumaßnahme setzt keinen sachlichen
(bautechnischen) Zusammenhang der Einzelmaßnahmen voraus (gegen BMF-Schreiben in BStBl I 2003, S. 218).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1270 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2175 SAAAB-56417
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 24.02.2005 - 5 K 513/03
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