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BBK 14/2005 S. 4511

Haftung selbständiger (Bilanz-)Buchhalter für Steuerschaden bei unerlaubter Hilfeleistung

Ein Vertrag, in dem sich ein Kontierer i. S. des § 6 Nr. 4 StBerG zu Buchführung und Steuerberatung verpflichtet, ist grundsätzlich insgesamt nichtig. Weist jemand, der Leistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG erbringt, z. B. die Buchung laufender Geschäftsvorfälle oder Lohnabrechnungen, vor Abschluss eines auch auf Steuerberatung gerichteten Vertrags nicht unmissverständlich darauf hin, dass er hierzu nach § 5 StBerG nicht befugt ist, so haftet er aus Verschulden bei Vertragsschluss (, DStR 26/2005 S. XVIII). ▶ Hinweis: Im Urteilsfall hatte ein Buchhalter – der BGH spricht von Kontierer – sich von seinem Auftraggeber eine Vollmacht für einen Steuerberater unterzeichnen lassen. Schriftwechsel an das FA unterzeichnete er „i. A.”; die Jahresabschlüsse, Testate und Steuererklärun...

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