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Offenlegung von Jahresabschlüssen
Eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen
++ Kernaussagen ++Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter sind grundsätzlich offenlegungspflichtig. Die Offenlegung erfolgt beim Handelsregister und ggf. im Bundesanzeiger. Der Beitrag klärt insbesondere den Umfang der offen zu legenden Unterlagen, den Zeitpunkt der Offenlegung und geht auch auf die Sanktionen bei unterlassener Offenlegung ein.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | • | Offen zu legende
Unterlagen | ||
II. | Persönlicher Anwendungsbereich der
Offenlegungsvorschriften | • | Offenlegungsort und
-zeitpunkt | ||
III. | Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen | • | Offenlegung eines IFRS- Einzelabschlusses | ||
• | Aufstellungserleichterungen | IV. | Sanktionen bei unterlassener
Offenlegung | ||
• | Offenlegungserleichterungen |
I. Einführung
Der von allen Kaufleuten zu erstellende handelsrechtliche Jahresabschluss hat zwei wesentliche rechtliche Funktionen:
Steuerbemessungsfunktion über das sog. Maßgeblichkeitsprinzip,
Ausschüttungsbemessungsfunktion.
Daneben wird dem Jahresabschluss generell eine Informationsfunktion zugesprochen. Obgleich die Verantwortung der Erstellung des J...